Der Brühler Jugendhilfeausschuss hat die Neufassung der Kinder- und Jugendförderrichtlinien, die die finanzielle Förderung der Jugendverbände regelt, zum 1. Januar beschlossen.

Bisher hatten Inhaberinnen und Inhaber der sogenannten Jugendleiter/in-Card (juleica), dem bundesweit einheitlichen Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit, freie Eintritte in das Brühler Karlsbad, in den Kletterwald „Schwindelfrei“ und in das Zoom-Kino.

Ermäßigungen gab es bei städtischen Kulturveranstaltungen, der Stadtbücherei und bei Kursen der städtischen Kunst- und Musikschule. Diese Ermäßigungen bietet die Stadt als Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement, welches die Jugendlichen leisten.
Der Stadtjugendring, als Vertreter der Jugendverbände, äußerte den Wunsch, zusätzlich ebenfalls die Mitgliedschaft in einem Sportverein, der dem Brühler Stadtsportverband angehärt, zu färdern. Diesem Vorschlag folgte nunmehr der Jugendhilfeausschuss.