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In Brühl schließen auch die Jugendzentren und das Max Ernst Museum

Brühl (bpm) Zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus hat das Land Nordrhein-Westfalen die Schulen und Schulträger am Freitagmittag, 13.3.2020 darüber informiert, dass an allen Schulen im Landesgebiet ab Montag, 16.03.2020, bis zum Beginn der Osterferien der Schulbetrieb eingestellt wird. Es findet ab diesem Tag kein Unterricht mehr statt. Auch die Erzbischöflichen Schulen folgen dieser Vorgabe.

Um den Eltern die Gelegenheit zu geben, sich auf diese Situation einzustellen, besteht allerdings folgende Übergangsregelung: Von Montag, 16.3.2020, bis einschließlich Dienstag, 17.3.2020, besteht für die Eltern die Möglichkeit, aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule zu schicken. Die Schulen werden an diesen beiden Tagen während der bis dahin üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicherstellen. Die Einzelheiten regelt die jeweilige Schulleitung.

Über die Übergangsregelung hinaus wird in allen Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein Betreuungsangebot geschaffen für Kinder, deren Eltern in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, und deren Kinder die Klassen 1 bis 6 besuchen.

Aus diesem Grund bittet die Stadt Brühl alle Eltern, die diese Voraussetzungen erfüllen und eine Betreuung nicht anderweitig einrichten können, sich bis spätestens Dienstag, 17.3.2020, mit ihrer Schule in Verbindung zu setzen, um einen Betreuungsbedarf aus wichtigem Grund anzuzeigen.

Neben den Schulen steht bei der Stadt Brühl Markus Lomp vom Fachbereich Schule und Sport, Tel.: 02232 79-3930 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! für Rückfragen zur Verfügung.

Über die Schulregelung hinaus hat die Landesregierung ebenfalls am Freitag, 13.3.2020, beschlossen, dass ab Montag, 16.3.2020, ein Betretungsverbot für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen und „Kinderbetreuungen in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte) gilt.

Hierzu gelten jedoch Ausnahmen. Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen erhalten den Betrieb ab Montag zunächst offen. So soll es ermöglicht werden, dass in den Fällen, in denen beide Eltern oder Alleinerziehende in kritischer Infrastruktur arbeiten, ihre Kinder wie gewohnt in die Einrichtungen bringen können. Voraussetzung hierfür:

  • die Kinder weisen keine Krankheitssymptome auf,
  • die Kinder stehen nicht in Kontakt zu infizierten Personen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen sind 14 Tage vergangen und sie weisen keine Krankheitssymptome auf,
  • die Kinder haben sich nicht in einem Gebiet aufgehalten, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie zeigen keine Krankheitssymptome.

Hinweise, welche Kriterien zur Beurteilung einer kritischen Infrastruktur herangezogen werden, sollen in Kürze erfolgen.

Aufgrund der Kurfristigkeit des Erlasses des Ministeriums, der die Stadt Brühl offiziell erst am Freitag, 13.3.2020, 17 Uhr, erreicht hat, hat Bürgermeister Dieter Freytag verfügt, dass am Montag, 16.3.2020, der Betrieb in allen städtischen Kita-Einrichtungen ohne Einschränkungen aufrecht erhalten bleibt.

Freytag: „Wir können nicht davon ausgehen, dass die Entscheidung über das Betretungsverbot alle Eltern über das Wochenende erreicht und diese eine anderweitige Betreuung ihrer Kinder in der Kürze der Zeit sicherstellen können. Der Montag wird daher hier in Brühl als Übergangstag genutzt, um die notwendigen organisatorischen Dinge in die Wege zu leiten und gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten Lösungsmöglichkeiten zu besprechen. So ist z.B. auch daran gedacht, Eltern, die eigenorganisierte Betreuungsgruppen anbieten möchten, hierfür städtische Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.“

Fragen zur Kita-Betreuung beantworten am Montag die jeweiligen Kita-Leitungen oder beim Jugendamt der Stadt Brühl Susanne Hempel, Tel. 02232 79-4820, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Von den Schließungen aufgrund der Corona-Krise sind auch das Max Ernst Museum und die beiden Jugendeinrichtungen der Stadt betroffen. So ist das Museum bereits ab morgen, Samstag, 14.3.2020 bis zumindest Sonntag, 19. April geschlossen. In dieser Zeit können dort auch keine Veranstaltungen stattfinden. Der City-Treff in der Clemens-August-Schule und der Kinder- und Jugendtreff „Klasse“ in Brühl-Vochem stellt ab Montag, 16.3.2020, den Betrieb ein.

Ob auch städtische Turn- und Sporthallen geschlossen werden müssen, steht noch nicht endgültig fest, wird aber in Kürze entschieden und bekanntgemacht. Weitere Einschränkungen z.B. bei der VHS oder in städtischen Einrichtungen wie Rathaus, Bücherei, Musikschule, brühl-info etc. sind zu erwarten. Sobald diesbezüglich konkrete Entscheidungen vorliegen, werden auch diese veröffentlicht.

„All diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die weitere Verbreitung des Coronavirus einzudämmen oder zumindest zu verlangsamen“, so Bürgermeister Dieter Freytag. Er hofft daher auf viel Verständnis.

 Aktuelle Informationen werden regelmäßig auf der Website der Stadt Brühl hinterlegt. https://www.bruehl.de/coronavirus.aspx


Quelle Grafik: Bernhard Münch,  Gerd Altmann und aalmeidah auf Pixabay

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